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Sie suchen ein anspruchsvolles Ehrenamt?
Sie setzen sich gerne für andere Menschen ein?
Sie möchten hilfsbedürftigen Menschen das Gefühl geben, in unserer Gesellschaft angenommen zu werden?
Dann sind Sie bei uns richtig !
Wir suchen ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen und führen diese in ihre Aufgaben ein.
Voraussetzungen:
Wir bieten:
Wir helfen Ihnen durch:
Dafür erhalten Sie:
Als Anerkennung für die Ausübung Ihres Ehrenamtes und als Ausgleich für Aufwendungen können Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von 425,00 € jährlich bei Gericht beantragen. Die Aufwandsentschädigung wird jährlich, frühestens ein Jahr nach der Bestellung, gewährt. Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandsentschädigung erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend gemacht wird. D.h., dass jeweils spätestens am 30.06. des Folgejahres die Pauschale beantragt werden muss.
Auch die nächsten Verwandten haben Anspruch auf Kostenerstattung oder Aufwandspauschale.
Ist der bzw. die Betreute mittellos, können Sie die Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse verlangen. Ist der/die Betreute vermögend, kann die Entschädigung nach Genehmigung des Betreuungsgerichtes aus dem Vermögen entnommen werden.
Sie können für 6 Betreuungen Aufwandsentschädigung pro Jahr steuerfrei beantragen.
Link zu Antrag für mittellose Betreute
Link zu Antrag für vermögende Betreute
Bei weiteren Fragen beraten Sie gerne Frau Christiane Lossin oder Herr Michael Reinhardt.
Text mit freundlicher Genehmigung durch:
AWO-Betreuungsverein Kaiserslautern-Stadt, Fischerstr. 47, 67655 Kaiserslautern
www.awo-betreuungsverein-kaiserslautern.de